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Conditions of Sale

General Conditions (valid from 1 October 2009)

I. Allgemeines

1. Diese dem Käufer zur Kenntnis gebrachten Allgemeine Verkaufsbedingungen gelten für jeden dem Verkäufer erteilten Auftrag, auch wenn dies bei Anschluss- oder weiteren Aufträgen nicht besonders vereinbart ist.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn wir haben sie schriftlich anerkannt.

3. Bei Streitigkeiten zwischen dem deutschen Text dieser Verkaufsbedingungen und einer Übersetzung dessen gilt der deutsche Text.

4. Unklarheiten oder Missverständnisse bei fernschriftlich oder telefonisch erteilten Aufträgen gehen zu Lasten des Käufers. Absprachen und Vereinbarungen mit Vertretern sind nur bei schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.

5. Mehrkosten, die dem Verkäufer durch Dispositionsänderungen auf Käuferseite entstehen, sind vom Käufer besonders zu vergüten.

6. Mit der Unterzeichnung bzw. Rücksendung unserer Auftragsformulare erklärt der Kunde, dass er von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen Kenntnis genommen hat, sowie sein Einverständnis mit der ausschließlichen Geltung dieser für die Geschäftsbeziehung zwischen ihm und uns.

II. Angebot und Preis

1. Angebote verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, rein netto, ausschließlich Verpackungskosten. Angebote des Verkäufers sind freibleibend, der Zwischenverkauf bis zur Auftragserteilung bleibt vorbehalten. Muster sind unverbindlich, Beschreibungen, Größenangaben und Analysen sind ungefähr. Kleine Abweichungen auf Grund von Materialbeschaffenheit sind grundsätzlich zulässig.

2. Jedes Angebot ist als geschlossenes Ganzes zu betrachten. Die Herausnahme einzelner Posten bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3. Sämtliche Preise sind in Euro (EUR) zuzügl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer und gelten ab Hof (wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich angegeben). Frachtkostenangaben sind stets unverbindlich.

4. Erteilte Aufträge sind Festaufträge. Eine Stornierung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Dies gilt auch für Nachlieferungen.

5. Der Verkäufer kann ein Angebot annullieren oder vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit Zahlungen in Rückstand kommt, wenn eine Kreditauskunft unbefriedigend ist, oder wenn für den Verkäufer Anlass besteht, die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer als zweifelhaft zu betrachten.

6. Während der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht-, Zolländerungen berechtigen den Verkäufer zu entsprechender Preisänderung auch nach Abschluss.

III. Lieferung und Gefahrtragung

1. Vorbehalten bei allen Abschlüssen ist Lieferungsmöglichkeit und rechtzeitiger Eingang, sowie Einhaltung der Lieferverträge. Bei Lieferungsverspätung ist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Monaten ab Datum der Lieferverspätung einzuräumen.

Überschreitung der Lieferzeit gibt dem Käufer nicht das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern.

2. Bei Verlust, Schäden, nicht erfolgter oder unvollständiger, oder verspäteter Lieferung an den Verkäufer, verursacht durch jede Art höherer Gewalt wie Feuer, innere Beschädigung, Streik, Krieg, Aufruhr, Verkehrshindernisse, Quarantäne, Naturkatastrophen und/oder andere außerhalb des Machtbereiches des Verkäufers liegende Umstände, ist der Verkäufer für Schäden irgendwelcher Art nicht haftbar. Der Verkäufer kann in diesem Falle von Geschäftsverträgen ohne jegliche Form der Haftung zurücktreten.

3. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Rechnung des Käufers, auch bei franco Lieferung. Für Schäden, die während des Transportes entstanden sind, ist der Verkäufer nicht haftbar.

4. Wird auf Anfrage des Käufers an Dritte ausgeliefert, so bleibt der Käufer verantwortlich für die Zahlung der gelieferten Ware.

5. Außenverpackung wird zu Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Inlandsfrachtkosten werden in Höhe der Selbstkosten berechnet, als Richtwert gelten bei Paketversand die Tarife von DHL , bei Palettenversand max. 60,- € per Palette. Versandkosten für den Export werden nach Aufwand berechnet. Für alle Lieferungen wird eine Frachtkostenversicherung von 1,5 % in Höhe des Rechnungswertes erhoben. Die Prämie geht zu Lasten des Käufers.

6. Lieferungen in Teilpartien sind vorbehalten und gelten als vereinbart. Teillieferungen gelten als selbständige Geschäfte. Differenzen aus einer Teillieferung berühren den übrigen Teil des Kaufvertrages nicht.

7. Die Anlieferung per LKW ist über befahrbare Straßen möglich und beinhaltet nicht das Abladen.

8. Etwaige Warnhinweise, die der Ware beigelegt sind, sind dem Endverbraucher weiterzugeben, hierfür ist der Käufer gegebenenfalls beweispflichtig.

IV. Beanstandungen und Mängelrügen

1. Beanstandungen wegen unrichtiger und unvollständiger Lieferung sowie Rügen wegen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 4 Tage nach Empfang der Ware, angezeigt sind. Bruchreklamationen können nur bei Vorlage einer Tatbestandsaufnahme des Frachtführers anerkannt werden. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, so muss schriftliche Mitteilung an den Verkäufer unverzüglich und spätestens 8 Tage nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Käufer den Mangel bei gehöriger Aufmerksamkeit entdecken konnte. Bei nicht frist  und formgerechter Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Als zugesichert gelten nur Eigenschaften, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert genannt sind.

2. Beanstandungen oder Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückweisung der Ware und heben seine Verpflichtungen zur Einhaltung des Zahlungstermins nicht auf.

3. Im Falle der Mangelhaftigkeit sind wir nach unserer Wahl berechtigt Ersatz zu liefern, nachzubessern, oder den Vertrag zu wandeln. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Erteilte Gutschriften werden mit zukünftigen Rechnungen verrechnet.

4. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist auf Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder Ansprüche bestehen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer bleibt bis zur vollen Bezahlung aller seiner Lieferungen einschließlich Zinsen und Kosten Eigentümer der gelieferten Ware. Der Käufer ist zur Verfügung über die gelieferte Ware durch Weiterveräußerung – widerruflich und unter Erlöschen dieses Rechtes bei Zahlungseinstellung – nur im Rahmen eines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, jedoch nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Im Falle erfolgender Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe der ausstehenden Forderungen des Verkäufers an den Verkäufer ab.

Eine Pfändung der Ware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Alle Kosten einer Intervention des Verkäufers gehen zu Lasten des Käufers.

2. Nimmt der Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurück, gilt diese Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich dem Käufer schriftlich anzeigt. Durch Rücknahme entstehende Transportkosten hat der Käufer zu tragen. Wird die Ware zurückgenommen, so wird für anteilige Unkosten und Wertminderung 10 % vom errechneten Betrag bei der Gutschrift gekürzt.

VI. Zahlung

1. Die Rechnungen des Verkäufers sind in Deutschland durch Abbuchung 7 Tage nach Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, oder durch Abbuchung 21 Tage nach Rechnungsdatum netto zu bezahlen.

In allen anderen Ländern wird per Vorauskasse geliefert. Hier ist bei Auftragserteilung für Aufträge bis € 3000 eine Anzahlung in Höhe von 20 %, für Aufträge über € 3000 in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu zahlen. Die Zahlung kann per Credit Card, Scheck bzw. in bar erfolgen. Die Restzahlung erfolgt vor Versendung der Ware.

2. Ab Verzug sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Für jede Mahnung kann der Verkäufer einen Kostenersatz von € 10,00 berechnen.

3. Vertreter oder Verkaufsfahrer sind zur Annahme von Zahlungen nur berechtigt, wenn sie im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sind.

4. Erstaufträge werden nur gegen Vorauskasse oder Vorausabbuchung ausgeliefert. Bei Vorausabbuchung erfolgt die Warenlieferung 8 Tage nach Zahlungseingang.

VII. Sonstiges

1. Für diesen Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten, soweit beide Vertragspartner Kaufleute sind. Dies gilt auch für das Mahnverfahren.

3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4. Hiermit verlieren unsere bisherigen Liefer  und Zahlungsbedingungen, auch wenn sie noch auf älteren Formularen aufgedruckt sind, ihre Wirksamkeit.